Wichtige Informationen für den Beginn des Unterrichts ab dem 27.04.2020

Zunächst (ab dem 27. April) erfolgt die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler:

(…)

-für die 9. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule und die 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Realschulen, Hauptschulen, Mittelstufenschulen und kooperativen Gesamtschulen sowie der integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen

(…)

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es in allen Klassen- und Jahrgangsstufen verschiedene Eckpfeiler:

  • Die Gruppengröße richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Zwischen den Schülerinnen und Schülern sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden. Weitere Absprachen mit den Gesundheitsbehörden und den Schulträgern sind derzeit in der Abstimmung. Die Gruppengröße soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen.
  • Der Unterricht sollte i. d. R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Ggf. können dazu Stundenplananpassungen notwendig sein.
  • Im Rahmen der vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten können zudem sogenannte Präsenztage in jeder Woche vorgesehen werden, an denen Unterricht erfolgt und zusätzliche Arbeitsaufträge für andere Tage, die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule verbringen, verteilt werden.

Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Da die Leistungsbewertung in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, soll in der Regel eine Versetzung erfolgen. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.

Durchführung, aber Verschiebung von Abschlussprüfungen

„Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss ermöglichen, daher legen wir in den kommenden Wochen einen besonderen Fokus auf die Abschlussprüfungen“, erklärte Lorz. Die Haupt- und Realschulprüfungen sowie die Fachoberschulprüfungen werden zeitlich verschoben. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der ursprüngliche Zeitplan der Abschlussprüfungen geändert, um die Schülerinnen und Schüler hinreichend auf die Klausuren vorbereiten zu können. Der Haupttermin für die Haupt- und Realschulprüfungen findet nun vom 25. bis 29. Mai statt. Als Nachtermin ist der Zeitraum vom 8. bis 10. Juni vorgesehen. An den Fachoberschulen verschieben sich die Haupt­termine der Abschlussprüfungen auf den Zeitraum vom 14. bis zum 19. Mai.

Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/kultusminister-lorz-wir-gehen-mit-der-oeffnung-die-ersten-schritte-zu-mehr-schulischer-normalitaet

Die Gruppe der berechtigten Personengruppe, deren Knder in der Notbetreuung aufgenommen werden können, wurde erweitert:

- ab sofort können alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Notbetreuung anmelden

- Kinder und Jugendliche,für die  aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist, werden aufgenommen.

 

In einer gestrigen Pressekonferenz wurden einige offene Fragen bzgl. der Abschlussprüfung und der Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 27.04.2020 beantwortet.

Die Zusammenfassung der PK finden Sie hier.

 

Der Textauszug bzgl. Schule wird hier wiedergegeben:

"Der Schulunterricht startet in Hessen schrittweise ab dem 27. April für rund 230.000 Schülerinnen und Schüler. Begonnen wird mit den Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie den vierten Klassen der Grundschulen.    Auch für die 12. Klassen fängt die Schule am 27. April wieder an, die Abiturientinnen und Abiturienten müssen nur noch zur mündlichen Prüfung erscheinen. Um die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten, werden die Klassen auf eine maximale Größe von 15 Schülerinnen und Schülern verkleinert. Die zentralen Haupt- und Realschulprüfungen finden nun vom 25. – 29. Mai statt."

 

 

 

 

Aktuell wird diskutiert, wie die derzeitigen Einschränkungen schrittweise geöffnet werden können.

In Bezug auf den Unterricht an den Schulen wurde in der heutigen Pressekonferenz des hessischen Ministerpräsidenten folgendes ausgeführt:

Das Land Hessen verlängert die aktuellen Maßnahmen, Z.B. Kontaktverbot etc., bis zum 03. Mai 2020.

Unterricht der Abschlussklassen / Abschlussprüfung

Die Abschlussklassen sind die erste Schülergruppe, für die der Unterricht beginnen wird.

Laut dem MP ist der 27.04.2020 als Start für die Abschlussklassen denkbar, konkreter wird es aktuell leider nicht.

Die anderen Klassenstufen sollen danach in die Schule gebeten werden, die Grundschulklassen sollen zuletzt folgen.

Im Vordergrund sollen die Hauptfächer stehen, ein Unterricht in Schichten wird von Herrn Bouffier genannt.

Es kann davon ausgegangen werden, dass zum 27.04.2020 der Unterricht für die Abschlussklassen beginnt, in welchem Umfang wird sicherlich in den nächsten Tagen mitgeteilt.

Es scheint, dass der Termin der Abschlussprüfung vom 11.05. – 15.05.2020 beibehalten wird.

Genaueres wird es dazu in den nächsten Tagen geben.

Hygiene – und Schutzmaßnahmen in Schule

Schulen und Landkreise sollen eine Vorbereitungszeit erhalten, entsprechende Schutz-Konzepte zu entwickeln.

Sicherlich wird daran gedacht, die Versorgung der Schulen durch Schutzmaterial (Masken, Desinfektionsmittel) durch die dafür zuständigen Schulträger, bei uns den Landkreis Waldeck – Frankenberg, sicherzustellen und auch die Reinigungspläne der Schulen anzupassen.

Auch die Organisation der Pausen, die sinnvollerweise nur in kleinen Gruppen möglich sein wird, wird Vorbereitung benötigen.

Schulbusverkehr

Für den Schulbusverkehr gilt die Bitte, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Welche Informationen fehlen?

Welche Fächer werden unterrichtet bzw. welche Fächer werden für einen gewissen Zeitraum nicht angeboten?

Wie groß sollen die Schülergruppen sein, die maximal gemeinsam unterrichtet werden dürfen?

Seit der Ankündigung Mitte März ist weiterhin unklar, wie die Benotung für die zurückliegenden Wochen, für das Halbjahr und für das Schuljahresgesamtzeugnis erfolgen soll.

Sollen in den Schulen Schutzmasken getragen werden? Oder gilt hier nur eine Empfehlung?

Ist letzteres der Fall, werden die Masken privat besorgt werden müssen, wäre ersteres der Fall, müssten die Masken gestellt werden.

Klassen - und Abschlussfahrten

Alle Fahrten wurden aktuell abgesagt und bei den Reiseveranstaltern storniert.

Das Land Hessen hat früh angekündigt, die Stornokosten zu übernehmen.

Die entsprechenden Unterlagen sind dem Schulamt in Fritzlar zugegangen, sind die Bescheide zurück, kann die Rückerstattung der eingezahlten Fahrtkosten beginnen.

Abschlussfeier

Hier werden wir weiter warten müssen, wie größere Veranstaltungen in Zukunft möglich sind.

Nach der aktuellen Einschätzung wird eine Abschlussfeier kaum möglich sein.

Für Erziehungsberechtigte, die in den Ferien kurzfristig eine Notfallbetreuung benötigen,

hat das Staatliche Schulamt Fritzlar eine Notfallnummer eingerichtet, die kurzfristig bei diesem Anliegen Hilfe ermöglicht.

 

Notfallnummer für die Ferienbetreuung lautet:

 

0151 61 870 541

 

Informationen der Schulpsychologie

Die Schulpsychologen sind auch in den Ferien für Sie erreichbar.

Informationen dazu entnehmen Sie bitte den beiden folgenden Flyern

 

Flyer Schulpsychologische Informationen für Erziehungsberechtigte

Flyer Schulpsychologie

Ab 17.30 Uhr wird unser Ministerpräsident über die aktuelle Beschlüsse bezüglich der Öffnung von Schule in Hessen informieren.

Die wichtigsten Beschlüsse werden zeitnah hier veröffentlicht und via Newsletter weitergegeben.

Ab dem 15.04.2020 startet der Newsletter der LPS, damit Sie schnell über wichtige Neuigkeiten informiert werden können.

Bitte melden Sie sich unten auf der Webseite an!!

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung
auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.


Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt
auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste
(s. anliegendes Antragsformular).

Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien
erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der
2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung
kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt
werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Mit h Verordnung vom 09.04.2020  zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde der Personenkreis der Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung aufsuchen dürfen, erweitert:

Zu den Berufsgruppen und Bereichen, für die eine Kindernotbetreuung möglich ist, zählen jetzt nach der 2. Corona-VO auch:

- Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,

- Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, die keine Kindertagesbetreuungseinrichtungen sind (Schülerheime, Jugendfreizeit- und Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherberge und Schullandheim u.a.),

- Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung wie Notfallseelsorge sowie Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen,

- Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Die Regelung der Infektionsschutzkriterien für die Kinder in der Kindernotbetreuung wurden geändert. Jetzt sind Kinder auch dann auszuschließen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes seit dem 10. April 2020 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Dies gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Einreise.

Möchten Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden, schreiben sie bitte eine E-Mail bis 18 Uhr des Vorabends an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie hier sowie im Bereich SERVICE / DOWNLOADS oben im Menü.

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung
auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.


Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt
auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste
(s. anliegendes Antragsformular).

Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien
erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der
2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung
kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt
werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Mit h Verordnung vom 09.04.2020  zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde der Personenkreis der Eltern, deren Kinder eine Notbetreuung aufsuchen dürfen, erweitert:

Zu den Berufsgruppen und Bereichen, für die eine Kindernotbetreuung möglich ist, zählen jetzt nach der 2. Corona-VO auch:

- Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,

- Stationäre oder teilstationäre Einrichtungen, die keine Kindertagesbetreuungseinrichtungen sind (Schülerheime, Jugendfreizeit- und Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherberge und Schullandheim u.a.),

- Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung wie Notfallseelsorge sowie Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Frauenhäusern oder Schutzwohnungen,

- Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Die Regelung der Infektionsschutzkriterien für die Kinder in der Kindernotbetreuung wurden geändert. Jetzt sind Kinder auch dann auszuschließen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes seit dem 10. April 2020 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Dies gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Einreise.

Möchten Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden, schreiben sie bitte eine E-Mail bis 18 Uhr des Vorabends an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie hier sowie im Bereich SERVICE / DOWNLOADS oben im Menü.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe ELtern,

am 15.04.2020 startet der Newsletter der LPS.

Dieser wird mindestens einmal pro Quartal per Mail  versendet oder bei aktuellen Anlässen kurzfristig.

Zum 15.04.2020 werden wir den Informationsstand weitergeben bezüglich:

-  Wiederaufnahme des Unterrichts

- Abschlussprüfungen - wann finden diese statt bzw. finden diese statt?

- Stand Stronierung der Klassenfahrten

- Stand Abschlussfeier - kann/darf diese stattfinden?

sowie bei weiteren wichtigen Themen, sofern diese zwischenzeitlich aufkommen.

Bei Interesse bitte unten anmelden.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die aktuelle Situation stellt uns alle vor besondere Herausforderungen, vor allem das Kontaktverbot wird viele von uns vor einige Probleme stellen.

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

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