Die Gruppe der berechtigten Personengruppe, deren Knder in der Notbetreuung aufgenommen werden können, wurde erweitert:
- ab sofort können alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Notbetreuung anmelden
- Kinder und Jugendliche,für die aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist, werden aufgenommen.
In einer gestrigen Pressekonferenz wurden einige offene Fragen bzgl. der Abschlussprüfung und der Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 27.04.2020 beantwortet.
Die Zusammenfassung der PK finden Sie hier.
Der Textauszug bzgl. Schule wird hier wiedergegeben:
"Der Schulunterricht startet in Hessen schrittweise ab dem 27. April für rund 230.000 Schülerinnen und Schüler. Begonnen wird mit den Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie den vierten Klassen der Grundschulen. Auch für die 12. Klassen fängt die Schule am 27. April wieder an, die Abiturientinnen und Abiturienten müssen nur noch zur mündlichen Prüfung erscheinen. Um die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten, werden die Klassen auf eine maximale Größe von 15 Schülerinnen und Schülern verkleinert. Die zentralen Haupt- und Realschulprüfungen finden nun vom 25. – 29. Mai statt."