1. In diesen zwei Wochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im
Unterricht auch wieder am Sitzplatz. Nach den beiden Präventionswochen besteht
– vorbehaltlich der dann aktuellen Infektionslage – grundsätzlich keine Maskenpflicht
mehr im Freien, am Sitzplatz und wenn es zu pädagogischen Zwecken erforderlich
ist. Ausnahme: In den ersten 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion
in der Klasse oder im Kurs muss eine Maske getragen werden.

Bei einem Ausbruchsgeschehen in der Schule kann das Gesundheitsamt das Tragen von Masken anordnen.


2. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht müssen die Schülerinnen und Schüler in diesen zwei Wochen drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnach-weis vorlegen.

Dieser kann weiterhin in der Schule erbracht werden und wird im Testheft vermerkt.

Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

 

Hier finden Sie das komplette Schreiben:

http://www.louis-peter-schule.de/service/downloads/category/2-schulisches?download=55:elterninfo-betrieb-nach-den-herbstferien

 

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