Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die aktuelle Situation stellt uns alle vor besondere Herausforderungen, vor allem das Kontaktverbot wird viele von uns vor einige Probleme stellen.

 

Für das Lernen zu Hause hat Frau Hauenstein eine Liste mit online verfügbaren Lerninhalten zusammengestellt, den Sie hier aufrufen können.

Angebote für das Lernen zuhause

 

Nachfragen und Notbetreuung

Für Ihre Nachfragen ist das Sekretariat und die Schulleitung täglich Montag - Freitag von 8:00 bis 13:00 erreichbar. Tel.: (05631) 3202 oder über E-Mail (siehe Schulhomepage)

Die Klassenelternbeiräte und natürlich die Eltern können sich bei Nachfragen, Unsicherheiten oder Beschwerden auch an die Schulelternbeiräte Michael und Mirijam Schiller wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Möchten Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden, schreiben sie bitte eine E-Mail bis 18 Uhr des Vorabends an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr Kind sollte zur Betreuung sein/ihr Arbeitsmaterial, etwas zum Spielen und Essen mitbringen.

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind
Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:

1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
• Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber

2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.
Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, das wir diesem Schreiben anhängen und das wir Sie bitten, ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen zu verwenden. In der Notbetreuung sollte die Gruppengröße auf drei bis fünf Kinder begrenzt sein.

Bescheinigung Funktionsträger

Hier finden Sie die Bescheinigung für Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur, die von den Erziehungsberechtigten und Arbeitgebern ausgefüllt werden muss.

Bescheinigung

ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist

  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind

Betreuung in den Ferien:

Eltern, die in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, können vermutlich auch in den Ferien die Betreuung an den Schulen für Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis Klasse 6 nutzen.

Bitte melden Sie Ihren Bedarf an!!!!!!

Wenn wir Neues erfahren, werden wir die Informationen sofort hier an dieser Stelle veröffentlichen.

 

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

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